Jede Website unterliegt rechtlichen Vorschriften. Ein Baustein davon ist das Impressum. Was muss ein korrektes Website Impressum beinhalten? Wo bindet man es ein? Du findest hier eine knackige Zusammenfassung mit den wichtigsten Infos und eine Vorlage je nach Unternehmensart.
Das Website Impressum muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Rechtlich gesehen muss jede geschäftsmäßige Webseite ein Impressum haben. Dies ist im §24 TKG und §5 ECG (1,2,3) festgelegt. Damit du nicht die Gesetze durchlesen musst, und es nicht zu komplex wird, haben wir hier eine Vorlage erstellt. Je nach Unternehmensart sind die Informationsfelder unterschiedlich, deshalb haben wir dir das auch gleich so aufgeschlüsselt.
Einzelunternehmen
OG
KG
GmbH
GmbH & Co KG
Das Website Impressum für Einzelunternehmen
- NFirmenwortlaut
- NName des Einzelunternehmes (wenn nicht ident mit dem Firmenwortlaut)
- NUnternehmensgegenstand
- NUID-Nummer
- NFirmenbuchnummer
- NFirmenbuchgericht
- NFirmensitz
- NAnschrift
- NKontaktdaten
- NMitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation
- NAufsichtsbehörde/Gewerbebehörde
- NBerufsbezeichnung & Verleihungsstaat (falls vorhanden)
- NAngaben zur Online-Streitbeilegung
- NDie grundlegende Richtung der Website* (=Informationen über die Waren / Dienstleistungen / Informationen auf der Website)
Das Website Impressum für OG / KG
- NFirmenwortlaut
- NName des Einzelunternehmes (wenn nicht ident mit dem Firmenwortlaut)
- NUnternehmensgegenstand
- NUID-Nummer
- NFirmenbuchnummer
- NFirmenbuchgericht
- NFirmensitz
- NAnschrift
- NKontaktdaten
- NMitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation
- NAufsichtsbehörde/Gewerbebehörde
- NBerufsbezeichnung & Verleihungsstaat (falls vorhanden)
- NAngaben zur Online-Streitbeilegung
- NDie grundlegende Richtung der Website* (=Informationen über die Waren / Dienstleistungen / Informationen auf der Website)
Das Website Impressum für GmbH / GmbH & CoKG
- NFirmenwortlaut
- NUnternehmensgegenstand
- NUID-Nummer
- NFirmenbuchnummer
- NFirmenbuchgericht
- NFirmensitz
- NAnschrift
- NKontaktdaten
- NMitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation
- NAufsichtsbehörde/Gewerbebehörde
- NBerufsbezeichnung & Verleihungsstaat (falls vorhanden)
- NAngaben zur Online-Streitbeilegung
- NDie grundlegende Richtung der Website* (=Informationen über die Waren / Dienstleistungen / Informationen auf der Website)
- NGeschäftsführer*
- NBeteiligungsverhältnisse*
*nur bei großen Websites anzugeben.
Was ist eine große Website und was eine kleine Website?
Eine große Website liegt vor, wenn der Informationsgehalt der Website über den des Unternehmens hinausgeht und dazu geeignet ist, die Meinungsbildung zu beeinflussen. Das bedeutet nichts anderes, als dass man eine kleine Website hat, wenn sie sich auf die Leistungen und Produkte der eigenen Seite beschränkt. Wenn du allerdings ganz allgemein über Eigenschaften deiner Produkte oder Services schreibst, was daran gut sein kann und was nicht, dann zählst du bereits zu einer großen Website und musst dein Website Impressum mit den entsprechenden Zusatzfeldern angeben. Auch ein Webshop, in welchem Bewertungen von Kunden abgegeben werden können, ist eine großer Website.
Zugänglichkeit zum Website Impressum
Das Impressum muss leicht zugänglich und von jeder Page deiner Website erreichbar sein. Es ist State-of-the-art, dass man es im Fußbereich der Website einbindet, um diese Vorgabe zu erfüllen. Daran sollte man sich auch halten.
Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt und wir keinerlei Gewähr für Richtigkeit und Aktualität übernehmen. Wir übernehmen auch keine Haftung für allfällige Rechtsfolgen. Wenn bei der Erstellung deines Impressums Fragen offen sind, wende dich bitte an einen Anwalt.
Weitere Links zur Impressumspflicht, wenn es dich interessiert:
Musterimpressum WKO
https://www.usp.gv.at/gruendung/gruendung-eines-online-shops/website.html